Lehrgangsziele

Der Vollzeitlehrgang der Steuerakademie Bremen: Optimale Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung!

§ 36 StBerG lässt die Frage unbeantwortet, ob und wie sich ein Prüfungskandidat auf die Steuerberaterprüfung durch die Teilnahme an Lehrgängen vorbereiten soll. Der Gesetzgeber geht bis heute davon aus, dass die gesetzlich normierten Zulassungsvoraussetzungen eine Gewähr dafür bieten, der Kandidat werde aus eigenem Antrieb über lange Jahre hinweg seinen Wissensstand systematisch erweitern, um die Prüfung mit ihren unverändert hohen Anforderungen zu bestehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass kaum ein Prüfungskandidat (insbesondere wegen der mehr oder weniger einseitig ausgerichteten beruflichen Praxis in den letzten Jahren vor der Prüfung) in der Lage ist, die Prüfung ohne zusätzliche Bildungsmaßnahme zu bestehen.

Lehrgangsinformationen

Lehrgangsdaten

Beginn

Montag, 27. Mai 2024

Ende

Freitag, 13. September 2024

Lehrgangsort

Hörsaal I der Steuerakademie Bremen, Wachtstraße 24
(Baumwollbörse, III. Etage, Raum 326), 28195 Bremen.

Lehrgangsgebühr

Die Lehrgangsgebühr beträgt € 5.970 (drei Raten à € 1.990). Die Leistung der Steuerakademie Bremen ist z.Zt. umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. Sollte die Leistung der Steuerakademie Bremen bei Erbringung der Leistung nicht mehr steuerbefreit sein, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zur Lehrgangsgebühr erhoben.

Rabattregelung

Bei einer Anmeldung bis zum 31.12.23 (Posteingang) ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr um € 300 (Frühbucherrabatt). Teilnehmern, die bereits einen Vollzeitlehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung bei der Steuerakademie Bremen oder einen vergleichbaren Vollzeitlehrgang bei einem anderen Lehrgangsträger absolviert haben (ein entsprechender Nachweis ist der Anmeldung beizufügen), wird ein Rabatt von 20 % gewährt (Wiederholerrabatt). Bei Inanspruchnahme des Wiederholerrabatts wird kein Frühbucherrabatt gewährt.

UNTERRICHTSZEIT

Täglich außer an Sonn- und Feiertagen

grundsätzlich vormittags 8.30 Uhr - 13.30 Uhr
an 12 Tagen zusätzlich   14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Klausuren

18 Klausuren unter examensmäßigen Bedingungen (regelmäßig montags 8.30 Uhr - 14.30 Uhr, d.h. 6 Zeitstunden), mit einem zwei- und zwei dreitägigen Klausurenblöcken zum Ende des Lehrgangs.

Dozenten

Bewährte Spezialisten (überwiegend hauptberuflich tätige Dozenten aus der Finanzverwaltung, der Steuerberaterausbildung sowie Hochschullehrer) mit z.T. jahrzehntelanger Unterrichts- und Prüfungserfahrung.

Lehrgangsumfang

Ca. 620 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (inklusive Klausuren). Darin sind folgende Unterrichtsleistungen enthalten:

Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung ca. 83 Stunden
Bewertung/Erbschaftsteuer
(inklusive Erbrecht und Grunderwerbsteuer)
ca. 61 Stunden
Buchführung/Bilanzwesen ca. 108 Stunden
Besteuerung der Personengesellschaften ca. 44 Stunden
Einkommen- und Gewerbesteuer ca. 130 Stunden
Internationales Steuerrecht ca. 16 Stunden
Körperschaftsteuer ca. 58 Stunden
Umwandlungssteuerrecht ca. 32 Stunden
Umsatzsteuer ca. 83 Stunden

Lehrgangsinhalt

Ob sich der Kandidat für eine Vorbereitung in der Form der Teilnahme an einem Lehrgang wie dem Vollzeitlehrgang der Steuerakademie Bremen entscheiden oder aber sich durch Abendkurse oder Wochenendlehrgänge auf die Prüfung vorbereiten soll, was besonders viel Selbstdisziplin und Energie erfordert, kann nicht mit Allgemeinverbindlichkeit empfohlen werden, weil die individuellen Besonderheiten zu vielschichtig sind.

Lehrgangsziel

Ziel des 16-wöchigen Vollzeitlehrgangs ist es, bei dem Lehrgangsteilnehmer den Wissensstand zu aktivieren oder neu zu vermitteln, der erforderlich ist, um die schriftliche Steuerberaterprüfung zu bestehen. Der Stoffinhalt des Lehrgangs orientiert sich deshalb an den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsinhalten. Ferner werden die Fertigkeiten der Klausurbearbeitung und -lösung eingeübt.

Lehrgangsumfang

Der Lehrgang umfasst (einschl. der Bearbeitungszeit für 18 unter examensmäßigen Bedingungen zu schreibende Klausuren) ca. 620 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet täglich (montags bis samstags) von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr, an 12 Tagen bis 15.30 Uhr (Klausurtage: bis 14.30 Uhr) statt.
Damit ist gewährleistet, dass der Lehrgangsteilnehmer den vermittelten Unterrichtsstoff nachbereiten bzw. Wissensdefizite ausgleichen kann.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Fülle des Unterrichtsstoffes und die dadurch bedingte komprimierte Form der Vermittlung haben zur Folge, dass der Lehrgangsteilnehmer hohen Anforderungen ausgesetzt ist. Daher ist es unerlässlich, dass der Lehrgangsteilnehmer über ein solides Grundlagenwissen verfügt. Es wird unterstellt, dass der Lehrgangsteilnehmer sich zur Prüfung im Jahr des Lehrgangs angemeldet hat bzw. entschlossen ist, das zu tun. Nur unter Teilnehmern, die „im selben Boot sitzen“, entsteht die Basis für eine wechselseitige Motivation.

Unterrichtsform, Mitarbeit

Neben dem Dozentenvortrag und dem Unterrichtsgespräch wird einer durch persönliche Kontakte geprägten Lehrgangsatmosphäre eine große Bedeutung für den Lernerfolg beigemessen. Dieser Lernerfolg ist in hohem Maße davon abhängig, dass der Lehrgangsteilnehmer zu intensiver Mitarbeit bereit ist. Nur durch eine aktive Mitarbeit und rege Beteiligung am Unterrichtsgespräch gewinnt der Lehrgangsteilnehmer die Sicherheit, die unerlässliche Voraussetzung dafür ist, auf sich selbst gestellt die Prüfung zu bestehen

Klausuren

Montags ist regelmäßig „Klausurtag“. Die unter examensmäßigen Bedingungen (sechs Zeitstunden!) zu schreibenden Klausuren werden (überwiegend von den Fachdozenten persönlich) korrigiert, nach dem „amtlichen“ Punktsystem benotet und ausführlich besprochen. Zu jeder Klausur wird eine Musterlösung ausgegeben. Dieses geschieht bereits am Tag der Klausur, um dem Teilnehmer einen unmittelbaren Leistungsvergleich zu ermöglichen. Zur Gewöhnung an die Belastung im Examen werden im Lehrgang ein zweitägiger und zwei dreitägige Klausurenblöcke durchgeführt.

Dozenten, Arbeitsmittel

Die Dozenten sind überwiegend in der Finanzverwaltung, der Steuerberaterausbildung sowie als Hochschullehrer tätig und verfügen über langjährige Unterrichtserfahrung. Diese spiegelt sich auch in den umfangreichen, z.T. kompendiumartigen Unterlagen (Skripten, Fallbeispiele, Hausaufgaben) wider, die den Teilnehmern in den einzelnen Fächern unterrichtsbegleitend ausgehändigt werden.

Fachliteratur, Gesetze, Richtlinien

Nicht nur die aktive Beteiligung am Unterricht ist wichtig. Von Bedeutung ist auch, ob und in welchem Umfang der Lehrgangsteilnehmer ergänzende Fachliteratur zur Fortbildung heranzieht. Hier werden im Wesentlichen die Lehrbücher der im Erich-Fleischer-Verlag erscheinenden Bücher der „Grünen Reihe“ empfohlen; empfehlenswert sind auch die Lehrbücher aus dem Schäffer-Verlag oder dem NWB-Verlag. Ergänzend hierzu werden insbesondere die Bände der Buchreihe „Praxisfälle des Steuerrechts“ (ebenfalls Erich-Fleischer-Verlag) empfohlen.
Selbstverständlich ist, dass der Lehrgangsteilnehmer über eine aktuelle Gesetzessammlung sowie über eine Sammlung der einschlägigen Richtlinien und Erlasse verfügt. Zur Vorbereitung auf die Situation in der schriftlichen Prüfung wird empfohlen, sich rechtzeitig an die in der schriftlichen Prüfung vorgesehenen und zugelassenen Hilfsmittel (Gesetzessammlungen, Richtlinien, Erlasse) zu gewöhnen.
Weitere Einzelheiten sind den Klausurveröffentlichungen der letzten Jahre zu entnehmen (Veröffentlichung der Aufgabentexte jährlich im Bundessteuerblatt I; jährlich ein Band „Prüfungsklausuren mit Musterlösungen“, ebenfalls im Erich-Fleischer-Verlag).

Prüfungszulassung

Der Lehrgangsteilnehmer klärt die Zulassungsfragen rechtzeitig in eigener Verantwortung. Dabei ist ihm der Lehrgangsträger auf Wunsch behilflich.

Anmeldezeitpunkt

Durch eine frühzeitige Anmeldung zum Vollzeitlehrgang und die daraus resultierende Bindung schafft der Lehrgangsteilnehmer für sich eine Verstärkung der Eigenmotivation. Bei der Anmeldung bis zum 31.12. des Vorjahres wird ein Frühbucherrabatt gewährt ​(siehe § 2 der Vertragsbedinungen).

Unterbringung auswärtiger Teilnehmer

Die Anmietung eines möblierten Zimmers oder Appartements, bei der die Steuerakademie Bremen gern behilflich ist, wird vom Lehrgangsteilnehmer persönlich vorgenommen.
In der Samstagsausgabe der örtlichen Tageszeitung (WESER-KURIER) ist regelmäßig ein umfangreiches Angebot enthalten. Monatsmiete bei relativ günstiger Lage: ca. € 250,00 bis € 400,00.

Dozenten

(Änderungen vorbehalten)
Fach Dozenten
AO/FGO StAR‘in Dagmar Jaekel
Bew/ErbSt RA, StB Johannes Rümelin
BuBi/BP RR Klaas Schumacher
ESt/GewSt AR Christian Schwarze
ESt StOAR‘in Melanie Fehrs
ESt StOAR'in Stefanie Habermann
IStR Prof. Dr. Jörg Knies
KSt RR'in Daniela Ihlo
PersG RR Florian Krause
UmwSt Dipl.-Finw., StB Toni Kreckl
USt RR Florian Krause

Vertragsbedingungen für die Teilnahme am Vollzeitlehrgang 2024

vom 27. Mai bis 13. September 2024,
der in den Räumen der Steuerakademie Bremen,
Wachtstr. 24 (Baumwollbörse, III.Etage, Raum 326), 28195 Bremen, stattfindet.

§ 1 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist ein 16-wöchiger Lehrgang, der aus ca. 620 Unterrichtsstunden à 45 Minuten besteht. Innerhalb dieser Zeit werden 18 Klausuren unter prüfungsmäßigen Bedingungen (sechs Zeitstunden) geschrieben. Die Klausuren werden korrigiert und benotet mit Musterlösungen zurückgegeben

§ 2 Lehrgangsgebühr

Die Lehrgangsgebühr beträgt € 5.970 (z.Zt. umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Sollte die Leistung der Steuerakademie Bremen bei Erbringung der Leistung nicht mehr steuerbefreit sein, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zur Lehrgangsgebühr erhoben. Die Lehrgangsgebühr ist mit Beginn des Lehrgangs fällig. Eine Teilzahlung der Lehrgangsgebühr in drei Raten à € 1.990 ist möglich.
Die monatlichen Raten sind zum 27.05., 01.07. und 01.08.24 fällig. Bei einer Anmeldung bis zum 31.12.23 (Posteingang) ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr um € 300 (Frühbucherrabatt). Teilnehmern, die bereits einen Vollzeitlehrgang zur Vorbereitung auf die schriftliche Steuerberaterprüfung bei der Steuerakademie Bremen oder einen vergleichbaren Vollzeitlehrgang bei einem anderen Lehrgangsträger absolviert haben (ein entsprechender Nachweis ist der Anmeldung beizufügen), wird ein Rabatt von 20 % gewährt (Wiederholerrabatt). Bei Inanspruchnahme des Wiederholerrabatts wird kein Frühbucherrabatt gewährt.

§ 3 Unterrichtsmaterial

Das dem Lehrgangsteilnehmer überlassene Unterrichtsmaterial geht in dessen Eigentum über. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, dieses ausschließlich für die eigenen Bildungszwecke zu benutzen, das Anfertigen von Kopien zu unterlassen und das Material nicht Dritten zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Teilnahme an Lehrveranstaltungen

Der Lehrgangsträger erwartet, dass der Lehrgangsteilnehmer sämtliche Lehrveranstaltungen besucht und alle Klausuren mitschreibt

§ 5 Lehrgangsdurchführung

Der Lehrgang findet in den Räumen des Lehrgangsträgers statt. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen findet regelmäßig kein Unterricht statt. Der Lehrgangsträger behält sich vor, im Einzelfall eine Verlegung des grundsätzlich am Vormittag stattfindenden Unterrichts auf den Nachmittag vorzunehmen.

§ 6 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung und Rücksendung des vom Lehrgangsträger unterschriebenen Vertrages zustande.

§ 7 Rücktritt, Kündigung

Bei Rücktritt vom Vertrag (Zugang) bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € erhoben. Bei späterem Rücktritt vor Beginn des Lehrgangs werden 15 % der Lehrgangsgebühr geschuldet. Bei Kündigung nach Beginn des Lehrgangs, gleich aus welchen Gründen, wird die Lehrgangsgebühr in voller Höhe erhoben.

§ 8 Haftung

Für Schäden der Lehrgangsteilnehmer anlässlich der Teilnahme an dem Lehrgang unterhält der Lehrgangsträger Versicherungsschutz bei der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft. Für weitergehende Schäden, die durch die Versicherung nicht abgedeckt werden, haftet der Lehrgangsträger nicht.

§ 9 Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsordnung

Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes und der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz zu kennen (§§ 35, 36, 37, 39 StBerG, §§ 1-25 DVStB). Insbesondere beachtet der Lehrgangsteilnehmer die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen Termine für den Zulassungsantrag (§ 1 Abs. 2 DVStB).

Es wird vorausgesetzt, dass die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Eine Versagung der Zulassung zur Prüfung durch die zuständige Behörde berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Das gleiche gilt für Anträge auf verbindliche Auskunft, deren Ergebnis noch ungewiss ist oder die negativ beschieden werden.

§ 10 Staatliche Förderung

Falls der Lehrgangsteilnehmer eine wegen der gesetzlichen Beschränkungen nur noch in Ausnahmefällen mögliche Förderung nach den Bestimmungen des Arbeits- oder Sozialrechts in Anspruch nehmen will, erkundigt er sich über die Förderungsbedingungen bei den für ihn zuständigen örtlichen Behörden. Art, Umfang oder Versagung der Förderung haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit dieses Vertrages.

 

§ 11 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen, Gerichtsstand

Ergänzende oder abändernde Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Für Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bremen Gerichtsstand.

 

Anmeldung

Senden Sie uns das ausgefüllte Vertragsformular unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax zu.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung und Rücksendung des vom Lehrgangsträger unterschriebenen Vertragsformulars zustande.