Grundkurs
Der steuerrechtliche Basislehrgang

Lehrgangsziele

Die Materie des Steuerrechts wird immer komplexer und unübersichtlicher. Gleichzeitig werden im beruflichen Alltag und für qualifizierende Berufsabschlüsse umfassende Kenntnisse in allen Bereichen des Steuerrechts verlangt. Bei der Bewältigung dieser Anforderungen hilft der Grundkurs der Steuerakademie Bremen, der als steuerrechtlicher Basislehrgang ausgestaltet ist.

Grundwissen

Vermittelt wird Grundwissen in allen relevanten Bereichen des Steuerrechts.

Der Grundkurs richtet sich dabei sowohl an Berufseinsteiger als auch an weiterbildungsinteressierte Personen. Auch für Juristen und andere bislang weniger mit dem Steuerrecht befasste Personen, deren berufliche Tätigkeit mit der Spezialmaterie des Steuerrechts verwoben ist, bietet der Lehrgang die Möglichkeit, fundierte Kenntnisse für die tägliche Praxis zu erwerben.

Aktualisierung & Vertiefung

Ziel des Grundkurses ist die Aktualisierung, Vertiefung bzw. Erweiterung des bereits vorhandenen steuerlichen Grundwissens, z.B. nach langjähriger einseitiger Tätigkeit oder der Elternzeit, ferner für die fachliche Vorbereitung auf weitergehende Berufsabschlüsse sowie die Erleichterung des Einstiegs in neue Arbeitsgebiete.

Lehrgangsinformationen

Lehrgangsdaten

Beginn

Samstag, 4. November 2023

Ende

Samstag, 16. März 2024

Lehrgangsort

Hörsaal I oder II
Steuerakademie Bremen
Wachtstraße 24 (Baumwollbörse, III. Etage, Raum 326)
28195 Bremen.

Lehrgangsumfang

90 Einheiten à 2 Unterrichtsstunden (45 Min.) = 180 Unterrichtsstunden, sowie drei Abschlussklausuren à 4 Unterrichtsstunden. Der Unterricht findet grundsätzlich am Samstag statt, die Klausuren werden freitagnachmittags nach Ende der jeweiligen Module geschrieben.

Samstag 08.30 Uhr – 13.30 Uhr
14.00 Uhr – 17.15 Uhr
Freitag Klausuren 16.00 Uhr – 19.00 Uhr

Lehrgangsgebühr

Bei Buchung des gesamten Kurses beträgt die Lehrgangsgebühr € 1.860, zahlbar in drei Raten à € 620, fällig zum 01.11.2023, 02.01. und 01.03.2024. Bei gleichzeitiger Belegung des Vollzeitlehrganges 2024 wird ein Rabatt in Höhe von € 150 auf die Gebühr des Grundkurses gewährt, der mit der letzten Rate verrechnet wird.

Eine nur teilweise Buchung/Belegung des Lehrganges kann hiervon abweichend vorgenommen werden:

Nr. Modul-Name Einheiten Gebühr
1 AO/FGO – BewertungsR/ErbSt 23 600 €
2 Allgemeines Recht/Handelsrecht/Gesellschaftsrecht 7 180 €
3 Buchführung/Bilanzwesen 15 390 €
4 Einkommensteuer – Gewerbesteuer 20 520 €
5 Körperschaftsteuer 13 335 €
6 Umsatzsteuer 12 310 €

Bei der Buchung eines Lehrgangsplatzes durch z.B. ein Steuerberatungsbüro kann die Teilnahmeberechtigung auf mehrere Mitarbeiter aufgeteilt werden.

Die Leistung der Steuerakademie Bremen ist z.Zt. umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. Sollte die Leistung der Steuerakademie Bremen bei Erbringung der Leistung nicht mehr steuerfrei sein, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zur Lehrgangsgebühr erhoben.

Lehrgangsinhalt

Der Grundkurs ist ein wichtiger Baustein für die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Die speziell hierauf vorbereitenden Kurse setzen natürlich Grundlagen voraus. Das gilt für alle Lehrgänge überörtlicher Bildungsträger und gleichermaßen für den von der Steuerakademie Bremen angebotenen Vollzeitlehrgang, der speziell auf die Steuerberaterprüfung vorbereitet. Kandidaten, denen diese Grundlagen nicht (oder nicht mehr) präsent sind, wird die Teilnahme am Grundkurs empfohlen, um den Einstieg in die spätere intensive Examensvorbereitung zu erleichtern.

Auch ist der Grundkurs geeignet, dem Praktiker einen Gesamtüberblick über die Entwicklungen des Steuerrechts zu verschaffen oder diesen zu behalten. Gerade bei einseitig ausgerichteter Berufspraxis ist es wichtig, auch in den nicht alltäglich bearbeiteten Gebieten Rechtsänderungen aufzunehmen und diese in die Beratungspraxis einfließen zu lassen.

Aufbau

Der Grundkurs vermittelt an 18 Samstagen zu jeweils 10 Unterrichtsstunden à 45 Minuten Basiswissen in den Gebieten Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Allgemeines Recht/Handelsrecht/Gesellschaftsrecht, Bewertungsrecht/Erbschaftsteuer, Buchführung/Bilanzwesen, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.

Der Grundkurs kann sowohl im Ganzen als auch in Teilbereichen (Modulen) zur gezielten Wissensaktivierung gebucht werden. Folgende Aufteilung ist möglich:

  • Modul 1: AO/FGO – Bewertungsrecht/Erbschaftsteuer
  • Modul 2: Allgemeines Recht/Handelsrecht/Gesellschaftsrecht
  • Modul 3: Buchführung/Bilanzwesen
  • Modul 4: Einkommensteuer – Gewerbesteuer
  • Modul 5: Körperschaftsteuer
  • Modul 6: Umsatzsteuer

Klausuren

Am Ende der jeweiligen Module werden an Freitagnachmittagen insgesamt drei Klausuren à vier Unterrichtsstunden geschrieben und von den Fachdozenten korrigiert. Es werden dabei jeweils zwei Module zusammengefasst, wobei im Modul 2 keine Klausur geschrieben wird. Die Teilnehmer erhalten die Lösungshinweise jeweils in schriftlicher Form sofort bei Abgabe der Klausur. Die korrigierten Klausuren werden ca. vier Wochen nach Ende des jeweiligen Moduls per Post übersandt.

Alle Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung für die besuchten Teilbereiche. Bei regelmäßiger Anwesenheit im Rahmen der gesamten Lehrveranstaltungen und dem Bestehen von mindestens zwei der drei Klausuren (Note 4,5 oder besser) wird den Teilnehmern ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme erteilt.

Dem Grundkurs vorgelagert ist ein gesondert angebotener Crash-Kurs Buchführung, der das Basiswissen der Buchführungstechnik in 16 Unterrichtsstunden vermittelt. Er richtet sich an diejenigen Teilnehmer, die in Ausbildung und Praxis bisher wenig Gelegenheit hatten, diese Grundkenntnisse zu erlangen. Der Crash-Kurs Buchführung vereinfacht den Einstieg in den Unterricht im Teilbereich Buchführung/Bilanzwesen.

Modul 1

AO/FGO – Bewertungsrecht/Erbschaftsteuer (22 Einheiten)
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung (15 Einheiten)

  • Steuerfestsetzung
    Steuerbescheid; Steueranmeldung; Feststellungs- und Steuermessbescheide;
    Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
  • Vorläufige Steuerfestsetzung, Berichtigung, Abhilfebescheide
    Vorläufige Steuerfestsetzung; Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit;
    Änderung und Aufhebung von Steuerbescheiden auf Antrag oder mit Zustimmung des Steuerpflichtigen.
  • Änderung und Aufhebung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen
    Änderung und Aufhebung aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen zugunsten bzw. zuungunsten des Steuerpflichtigen; erhöhte Bestandskraft.
  • Folgebescheide, Fehlerberichtigung
    Erlass, Änderung und Aufhebung von Folgebescheiden und wegen eines rückwirkenden Ereignisses;
    Berichtigung von materiellen Fehlern.
  • Verjährung
    Festsetzungsverjährung; Zahlungsverjährung
  • Einspruchsverfahren
    Statthaftigkeit, Form, Frist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschwer;
    Einspruchsbefugnis bei einheitlichen Feststellungen.
  • Sonderfragen zum Einspruchsverfahren; Grundzüge des gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens
    Anfechtbarkeit von Folgebescheiden; Anfechtbarkeit von Änderungsbescheiden; Verböserung; Einspruchsrücknahme, Einspruchsverzicht; Hinzuziehung; Änderung des Gegenstandes des Einspruchsverfahrens; Erörterung vor Einspruchsentscheidung; Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Aussetzung und Ruhen des Verfahrens; Untätigkeitseinspruch. Grundzüge des gerichtlichen Verfahrens.


Bewertungsrecht/Erbschaftsteuer (8 Einheiten)

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Überblick)
    Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Überblick (sachliche und persönliche Steuerpflicht, Nachlassverbindlichkeiten, Steuerklassen, persönliche und sachliche Freibeträge, Entstehung der Steuer und Bewertungsstichtag, Steuerberechnung/Ermittlungsschema).
  • Zweck und Aufbau des BewG; Feststellungsverfahren
    Geltungsbereich; Vermögensarten; Inhalt von Einheitswertbescheiden; Hauptfeststellung; Nachfeststellung; Fortschreibungen;
  • Grundbesitz – Bedarfsbewertung
    Unbebaute Grundstücke; bebaute Grundstücke im Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren; Sonderfälle (Erbbaurecht, Grundstücke im Zustand der Bebauung).
  • Betriebsvermögen und allgemeine Bewertungsvorschriften
    Umfang und Bewertung des Betriebsvermögens; vereinfachtes Ertragswertverfahren; andere im Wirtschaftsverkehr auch für außersteuerliche Bewertung angewendete Verfahren (Überblick); Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften (inklusive Prüfungsschema); allgemeine Bewertungsvorschriften (Überblick); Besprechung einer Klausur auf Steuerberater-Niveau.
  • Grundbesitz – Einheitsbewertung
    Grundvermögen: unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke (Ertragswertverfahren), Betriebsgrundstücke, Grundstücke in den neuen Bundesländern (Überblick).
  • Grundsteuerberechnung

Modul 2

Allgemeines Recht/Handelsrecht/Gesellschaftsrecht (7 Einheiten)

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen
    Rechtsquellen und Stufenaufbau der Rechtsordnung; Grundgesetz; Gemeinschaftsrecht; Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Vertrauensschutz und Rückwirkung; Finanzverfassung; Gesetzgebungsverfahren; Gerichtsverfassung.
  • Allgemeines Zivilrecht und Handelsrecht
    Aufbau und Systematik des Zivilrechts; Rechtssubjekte – Rechtsobjekte; Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft; Willenserklärung; Vertragsschluss; Vertretung; Geschäftsfähigkeit; Anfechtung; Verjährung; Abtretung; Grundzüge des Sachenrechts; Grundpfandrechte; Kaufmannsbegriff; Handelsregister; Handelsfirma; Handelsgeschäfte; Hilfspersonen des Kaufmanns.
  • Personengesellschaften
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); offene Handelsgesellschaft (oHG); Kommanditgesellschaft (KG); Partnerschaftsgesellschaft: gesetzliche Vorschriften, Strukturmerkmale; Grundzüge des Besteuerungsverfahrens und des Haftungsrechts.
  • Kapitalgesellschaften, Mischformen
    Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Kommanditgesellschaft mit Komplementär-GmbH (GmbH & Co. KG): gesetzliche Vorschriften, Strukturmerkmale; Grundzüge des Besteuerungsverfahrens und des Haftungsrechts.
  • Sonderformen
    Doppelstöckige GmbH & Co. KG; typische und atypische stille Gesellschaft:
    gesetzliche Vorschriften, Strukturmerkmale; Grundzüge des Besteuerungsverfahrens und des Haftungsrechts; europäische Niederlassungsfreiheit und Anerkennung von EU-Gesellschaften.

Modul 3

Buchführung/Bilanzwesen (15 Einheiten)

  • Organisation der Buchführung
    Gewinnermittlungsarten; Wirtschaftsjahr; betriebliches Rechnungswesen; Aufgaben der Buchführung; Buchführungspflicht, Kaufmannseigenschaft, Aufzeichnungen; Inventur, Inventar, Bilanz; handelsrechtlicher Jahresabschluss; Hauptabschlussübersicht.
  • Inhalt der Bilanz
    Bilanzierungsgrundsätze, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, Bilanzidentität/ Wertzusammenhang, Stichtagsprinzip, Abgrenzungsprinzip; Verhältnis von HB und StB, Maßgeblichkeitsprinzip; Bilanzierung, wirtschaftliches Eigentum, Umfang des Betriebsvermögens, Sonderposten der Bilanzierung.
  • Bewertungsmaßstäbe, Bewertungen
    Anschaffungskosten; Herstellungskosten; Teilwert; gemeiner Wert; Entnahmen; Einlagen.
  • Bewertung
    Anlagevermögen, abnutzbar und nichtabnutzbar; Umlaufvermögen; Warenkonten, Kennzahlen, Verprobung; Bewertungsverfahren, Grundsatz der Einzelbewertung, Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung, Verbrauchsfolgeverfahren, Festwerte, Forderungsbewertung, Wertberichtigung.
  • Grundstücke im Betriebsvermögen
    Gebäude, selbständige Gebäudeteile, Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung; Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Herstellungsaufwand/anschaffungsnaher Aufwand; Bewertung und Abschreibung von Gebäuden; Nutzungsrechte/Eigenaufwand
  • Verbindlichkeiten, Rückstellungen
    Verbindlichkeiten, Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen, Bewertung, Fremdwährungsverbindlichkeiten; Rückstellungen, Passivierungspflichten/ -wahlrechte/ -verbote, Bewertung, Einzelfälle; Schuldzinsen als Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 4a EStG).
  • Rücklagen
    Offene und stille Rücklagen; Sonderposten mit Rücklageanteil; Investitionsabzugsbetrag, § 7g EStG; Rücklage für Ersatzbeschaffung, R 6.6 EStR; Reinvestitionsrücklage, § 6b EStG.
  • Bilanzberichtigung/ -änderung
    Bilanzberichtigung – Bilanzänderung; Mehr-und-Weniger-Rechnung; Kapitalanpassungsbuchungen.

Modul 4

Einkommensteuer – Gewerbesteuer (20 Einheiten)
Einkommensteuer (17 Einheiten)

  • Veranlagung und Tarif, Familienleistungsausgleich, Sonderfreibeträge (Schwarze)
    Familienleistungsausgleich und Sonderfreibeträge (§§ 24a, 24b, 31, 32, 62 - 78 EStG); Veranlagung und Tarif (§§ 25ff., 32a, 32b EStG); Steuerermäßigungen (§ 35a EStG).
  • Persönliche und sachliche Steuerpflicht, Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, Grundlagen der Überschusseinkünfte (Habermann)
    Persönliche Steuerpflicht (§ 1 EStG); sachliche Steuerpflicht; Einkunftsarten; Einkommensermittlung (§ 2 EStG, R 2 EStR); Einnahmen allgemein (§ 8 EStG); Werbungskosten allgemein (§ 9 EStG); Zu- und Abfluss (§ 11 EStG).
  • Nicht oder beschränkt abziehbare Aufwendungen (Habermann)
    Nicht abzugsfähige Aufwendungen (§ 12 EStG), beschränkt abziehbare Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 EStG).
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Habermann)
    Definition (§ 19 EStG), Einnahmen (§ 8 EStG), Sachbezüge; typische Werbungskosten (§ 9 EStG).
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen und § 17 EStG (Habermann)
    Einnahmen aus Kapitalvermögen, Subsidiarität, Teileinkünfteverfahren (§ 20 EStG) Werbungskosten (§ 9 EStG, § 3c EStG), Abgeltungssteuer (§ 32d EStG); Gewinne und Verluste aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG).
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Habermann)
    Definition (§ 21 EStG), Subsidiarität, Einkunftsermittlung, Einnahmen (§ 8 EStG), Werbungskosten (§ 9 EStG); Abschreibung der vermieteten Grundstücke des Privatvermögens (§ 7 EStG); die verbilligte Wohnraumüberlassung; Abgrenzung des Erhaltungsaufwands von den Anschaffungs- und Herstellungskosten.
  • Sonstige Einkünfte (Schwarze)
    Wiederkehrende Bezüge, Realsplitting, Ausgleichszahlungen, Versorgungsleistungen, Einkünfte aus Leistungen, betriebliche Altersvorsorge, gewerblicher Grundstückshandel.
  • Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen (Schwarze)
    Systematik der Sonderausgaben; Höchst- und Pauschbeträge (§§ 10, 10c EStG); unbe­schränkt abzugsfähige Sonderausgaben (§§ 10, 10b EStG); § 34g EStG; die beschränkt abzugsfähigen Alters- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit Höchstbetragsberech­nung, die steuerlichen Folgen der „Riester-Rente“ (§ 10a EStG); Definition, Tatbestands­merkmale des § 33 EStG; die nicht typisierten Fälle, insbesondere Krankheitskosten, und die zumutbare Belastung; die typisierten Fälle der §§ 33a und 33b EStG.
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, private Veräußerungsgeschäfte (Schwarze)
    Gewerbliche Tätigkeit, Abgrenzung zu den anderen Einkunftsarten (§§ 13, 15, 18 EStG); Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Gewinnermittlung, insbesondere nach § 4 Abs. 3 EStG; Wechsel der Gewinnermittlungsart; Gewinnanteil des Gesellschafters einer Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG); private Veräußerungsgeschäfte (insbesondere § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG), gewerblicher Grundstückshandel.


Gewerbesteuer (3 Einheiten)

  • Systematik und Besteuerungsgrundlagen der Gewerbesteuer (Schwarze)
    Rechtsgrundlagen; Steuergegenstand; Steuerschuldnerschaft; Berechnungsschema; Gewerbesteuer-Rückstellung; Gewerbeertrag; Hinzurechnungen (insbesondere von Fi­nanzierungsanteilen) und Kürzungen; Gewerbeverlust; Steuermessbetrag; Zerlegungsverfahren; Steuerermäßigung nach § 35 EStG.

Modul 5

Körperschaftsteuer (13 Einheiten)

  • Steuerpflicht
    Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht; steuerpflichtige Gebilde; Beginn und Ende der Steuerpflicht einer GmbH.
  • Einkommensermittlung und Steuerberechnung
    Gewinnermittlung; Einkommensermittlung (Rechenschema); abziehbare Aufwendungen; nichtabziehbare Aufwendungen; Behandlung von Dividendenerträgen und Anteilsveräußerungen bei Kapitalgesellschaften (§ 8b KStG).
  • Verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen
    Definition und Wirkungsweise von verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen, Auswirkungen auf Bilanz, Einkommensermittlung und Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 KStG); Auswirkungen auf Ebene des Gesellschafters sowie formelles und materielles Korrespondenzprinzip.
  • Verluste
    Verlustabzug (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d EStG); Schädliche Anteilsveräußerungen (§ 8c KStG); Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d KStG).

Modul 6

Umsatzsteuer (12 Einheiten)

  • Allgemeines: Einführung und Überblick
    Besteuerungsverfahren (§ 18 Abs. 1 bis 3 UStG), Besteuerungsformen, Besteuerungs­arten (Ist-Versteuerung/Soll-Versteuerung, §§ 16 Abs. 1, 20 UStG), Entstehung der Steuer bei Ist- und Sollversteuerung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 UStG), Steuerschuldner (§ 13a UStG), Steuergegenstand (§ 1 Abs. 1 UStG), Gebiete im Sinne des UStG (§ 1 Abs. 2, Abs. 2a UStG), Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs. 1 UStG).
  • Grundsätze des Leistungsbegriffs/Lieferung/Reihengeschäft
    Verpflichtungs-/Erfüllungsgeschäft, Leistungsaustausch, Lieferung/sonstige Leistung (§ 3 Abs. 1, Abs. 9 UStG), Ort und Zeitpunkt der Lieferung (§ 3 Abs. 6, 7 UStG), Reihen-geschäft (§ 3 Abs. 6a UStG).
  • Lieferort in besonderen Fällen/Sonstige Leistung
    Verlagerung des Lieferortes (§ 3 Abs. 8 UStG), Einfuhr (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG), inkl. Restaurationsumsätze, Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen (§ 3a, § 3b UStG), Grundsatz der einheitlichen Leistung.
  • Besondere Umsätze/Bemessungsgrundlage
    Werklieferung, Werkleistung (§ 3 Abs. 4 UStG), Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (§ 13b UStG), Steuersätze (§ 12 UStG), Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 1 UStG).
  • Steuerbefreiungen/Vorsteuerabzug
    Grundsätze des Vorsteuerabzugs (§ 15 UStG), Steuerbefreiungen und Folgewirkungen für den Vorsteuerabzug (§§ 4, 15 UStG), Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1a UStG), grenzü­berschreitende Güterbeförderung (§ 4 Nr. 3 UStG),Vermietungs- und Verpachtungsum­sätze (einschl. Option, § 4 Nr. 12, § 9 UStG), Aufteilung des Vorsteuerabzugs (§ 15 Abs. 4 UStG), sonstige Steuerbefreiungen (§ 4 Nr. 9, § 4 Nr. 14a UStG).
  • Unentgeltliche Wertabgaben
    Unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG), Ort der unentgeltlichen Wertab­gaben (§ 3f UStG), Steuerbefreiungen (§ 4 UStG), Bemessungsgrundlage bei unentgelt­lichen Wertabgaben (§ 10 Abs. 4 UStG).
  • Innergemeinschaftliche Umsätze
    Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b und § 6a UStG), innergemeinschaftliche Lieferung in Verbringensfällen (§ 3 Abs. 1a UStG), innergemeinschaftlicher Erwerb (§§ 1a, 4b UStG), innergemeinschaftlicher Erwerb in Verbringensfällen (§ 1a Abs. 2 UStG), Reihengeschäft und innergemeinschaftliche Umsätze (ohne Dreiecksgeschäft, § 3 Abs. 6 Satz 5 UStG), Versandhandelsregelung (§ 3c UStG), innergemeinschaftliche Umsätze zwischen sogenannten Exoten (§ 3c UStG), Sonderfälle des innergemein­schaftlichen Erwerbs (neue Kfz, §§ 2a, 1b UStG).

Bei den vorstehenden Stoffverteilungsplänen für die einzelnen Einheiten handelt es sich um Rahmenvorgaben, deren Einhaltung, Ausweitung oder Beschränkung bzw. Änderung in der Reihenfolge dem Fachdozenten vorbehalten bleiben muss.

Dozenten

(Änderungen vorbehalten)
Fach Dozenten
AO/FGO Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Dipl. Finanzwirtin (FH) Katja Kastaun
AR/GesR Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht Dr. Alexander Pallas
Bew/ErbSt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Dipl. Finanzwirt (FH)
Dr. Thomas Gleumes
BuBi RR Klaas Schumacher
ESt (H) StOAR'in Stefanie Habermann
ESt (S)/GewSt StAR Christian Schwarze, M.I. Tax
KSt RR'in Daniela Ihlo
USt RR Florian Krause

Zeitpläne

Stundenplan Grundkurs 2023|2024

Samstag 04.11.2023 11.11.2023 18.11.2023 25.11.2023 02.12.2023 09.12.2023
Vormittag AO/FGO AO/FGO AO/FGO Bew/ErbSt Bew/ErbSt AR/GesR
Nachmittag AO/FGO AO/FGO AO/FGO Bew/ErbSt AR/GesR AR/GesR
Samstag 16.12.2023 06.01.2024 13.01.2024 20.01.2024 27.01.2024 03.02.2024
Vormittag ESt (H) GewSt ESt (H) ESt (S) USt USt
Nachmittag ESt (H) ESt (S) ESt (H) ESt (S) USt USt
Samstag 10.02.2024 17.02.2024 24.02.2024 02.03.2024 09.03.2024 16.03.2024
Vormittag KSt KSt KSt BuBi BuBi BuBi
Nachmittag USt KSt KSt BuBi BuBi BuBi

Klasuren

Freitag 08.12.2023 01.03.2024 22.03.2024  
16.00 - 19.00 Modul 1
AO/FGO; Bew/ErbSt
Modul 4 + 5
ESt/GewSt; KSt
Modul 3 + 6
BuBi; USt
(Änderungen vorbehalten)
Modul Kürzel Inhalt Einh. Std.
1 AO/FGO
Bew/ErbSt
Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung
Bewertungsrecht/Erbschaftsteuer
15
8
30
16
2 AR/GesR Allgem. Recht/Handelsrecht Gesellschaftsrecht 7 14
3 BuBi Buchführung/Bilanzwesen 15 30
4 ESt
GewSt
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
17
3
34
6
5 KSt Körperschaftsteuer 13 26
6 USt Umsatzsteuer 12 24

Vertragsbedingungen für die Teilnahme am Grundkurs 2023|2024

vom 4. November 2023 bis 16. März 2024,
der in den Räumen der Steuerakademie Bremen, Wachtstr. 24 (Baumwollbörse, III. Etage, Raum 326), 28195 Bremen, stattfindet.

§ 1 Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist ein vollständig oder in einzelnen Modulen belegter Grundlehrgang zur Vermittlung steuerrechtlichen Basiswissens, der an 18 Samstagen mit 180 Unterrichtsstunden à 45 Minuten stattfindet. Am Ende der jeweiligen Module werden an drei Freitagnachmittagen Klausuren à vier Unterrichtsstunden geschrieben. Die Klausuren werden korrigiert und benotet mit Musterlösungen zurückgegeben.

Der Unterrichtsstoff wird in den einzelnen Steuerarten von Fachdozenten vermittelt.

§ 2 Lehrgangsgebühr

Bei Belegung des gesamten Lehrgangs:
Die Lehrgangsgebühr beträgt € 1.860 (z.Zt. umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG). Die Lehrgangsgebühr ist in 3 Raten à € 620 zum 01.11.2023, 02.01. und 01.03.2024 fällig. Sollte die Leistung der Steuerakademie Bremen bei Lehrgangsbeginn nicht mehr steuerbefreit sein, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zur Lehrgangsgebühr erhoben.

Bei vollständiger Belegung des Grundkurses und gleichzeitiger Belegung des Vollzeitlehrganges 2024 wird ein Rabatt von € 150 auf die Gebühr des Grundkurses gewährt, der mit der letzten Rate verrechnet wird. Für den Fall der vorzeitigen Kündigung eines der beiden Lehrgänge kann der Rabatt ungeachtet der Kündigungsgründe nicht gewährt werden.

Bei Teilbelegung:

Modul 1 AO/FGO - Bewertungsrecht/Erbschaftsteuer 23 Einheiten 600 €
Modul 2 Allgemeines Recht/Handelsrecht/Gesellschaftsrecht 7 Einheiten 180 €
Modul 3 Buchführung/Bilanzwesen 15 Einheiten 390 €
Modul 4 Einkommensteuer - Gewerbesteuer 20 Einheiten 520 €
Modul 5 Körperschaftsteuer 13 Einheiten 335 €
Modul 6 Umsatzsteuer 12 Einheiten 310 €

Bei der Buchung eines Lehrgangsplatzes durch z.B. ein Steuerberatungsbüro kann die Teilnahmeberechtigung auf mehrere Mitarbeiter aufgeteilt werden.

§ 3 Unterrichtsmaterial

Das dem Lehrgangsteilnehmer überlassene Unterrichtsmaterial geht in dessen Eigentum über. Es wird nicht gesondert berechnet. Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, dieses ausschließlich für die eigenen Bildungszwecke zu benutzen, das Anfertigen von Kopien zu unterlassen und das Material nicht Dritten zur Verfügung zu stellen.

Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, aktuelle Gesetzestexte sowie die für die einzelnen Fächer maßgeblichen amtlichen Richtlinien auf eigene Kosten zu beschaffen.

§ 4 Lehrgangsdurchführung

Der Lehrgang findet in den Räumen des Lehrgangsträgers statt. Sollte dies für einzelne oder auch mehrere Lehrgangstermine aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen und/oder Verordnungen (beispielsweise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie) nicht möglich sein, findet der jeweilige Lehrgangstermin digital statt. Ein Anspruch auf Nachholung des Präsenztermins besteht in diesem Fall nicht. Eine Minderung der Lehrgangsgebühr ist insoweit unzulässig.

 

Der Unterricht wird grundsätzlich auf 5 Unterrichtseinheiten à 2 Stunden pro Tag, unterbrochen durch eine Mittagspause, beschränkt. Der Lehrgangsträger behält sich vor, im Einzelfall eine Verlegung des Unterrichts vorzunehmen. Wird im Ausnahmefall eine Verlegung einzelner Unterrichtseinheiten erforderlich, so kann eine Ausweitung des Unterrichts auf einen Sonntag erfolgen. Möglich ist auch eine Verlängerung des Kurses um einen weiteren Samstag. Eine entsprechende Disposition, die auch kurzfristig vorgenommen werden kann, behält sich der Lehrgangsträger vor.

§ 5 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung und Rücksendung des vom Lehrgangsträger unterschriebenen Vertrages zustande.

§ 6 Rücktritt, Kündigung

Bei schriftlich erklärtem Rücktritt (Zugang) bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bereitstellungs- und Verwaltungsgebühr von € 100,00 erhoben. Bei späterem Rücktritt erfolgt die Berechnung zeitanteilig nach dem Umfang der bis zum Rücktritt angebotenen Einheiten. In jedem Fall aber werden ab diesem Zeitpunkt mindestens 50 % der Lehrgangsgebühr geschuldet. Kann der Grundkurs aus besonderen Gründen (plötzliche Erkrankung von Dozenten etc.) nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden und ist eine zeitliche Verlegung (§ 4) nicht möglich, erfolgt eine zeitanteilige Gutschrift der Lehrgangsgebühr. Weitergehende Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

Für Schäden der Lehrgangsteilnehmer anlässlich der Teilnahme an dem Lehrgang unterhält der Lehrgangsträger Versicherungsschutz bei der zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaft. Für weitergehende Schäden, die durch die Versicherung nicht abgedeckt werden, haftet der Lehrgangsträger nicht.

§ 8 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen, Gerichtsstand

Ergänzende oder abändernde Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Für Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bremen Gerichtsstand.

Anmeldung

Senden Sie uns das ausgefüllte Vertragsformular unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax zu.

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung und Rücksendung des vom Lehrgangsträger unterschriebenen Vertragsformulars zustande.