Fördermöglichkeiten

Weiterbildungsförderung auch für Arbeitnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis

    

Auch Arbeitnehmer*innen in einem Beschäftigungsverhältnis können von einer Förderung einer beruflichen Weiterbildung profitieren (s. hierzu: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Berufliche-Weiterbildung/Foerderung-der-beruflichen-Weiterbildung/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung.html).

„Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht oder geringqualifiziert sind, können ebenfalls ganz oder teilweise von der Förderung der BA profitieren, wenn die berufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf erfolgen soll, also in einem Beruf, in dem Fachkräftemangel besteht oder sie einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten angehören… .“

Zudem hat das Qualifizierungschancengesetz ein zentrales Ziel: alle Arbeitnehmer*innen sollen von einer Weiterbildungsförderung profitieren können – unabhängig von ihren Qualifikationen, ihrem Lebensalter oder der Größe des Betriebs, in dem sie beschäftigt sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie vom digitalen Strukturwandel oder dem Strukturwandel allgemein betroffen sind oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten, was auf den Bereich der Steuerberatung voll zutrifft.

mögliche Zuschüsse zu den Lehrgangskosten:

  • bis zu 25 Prozent für Betriebe mit 250-2.499 Beschäftigten
  • bis zu 50 Prozent für Betriebe mit 10-249 Beschäftigten
  • 100 Prozent für Betriebe mit 1-9 Beschäftigten
  • bis zu 100 Prozent bei älteren Beschäftigten (ab 45. Lebensjahr) oder Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung in KMU (10-249 Beschäftigte
     

Voraussetzungen für eine Förderung
 

  1. 1. Die Notwendigkeit der Weiterbildung muss vorliegen.
  2. 2. Es muss vor der Anmeldung zum Lehrgang eine Beratung durch die Agentur für Arbeit auf der Grundlage von
        § 82 SGB III stattfinden.
        Die Agentur stellt dann den Bildungsgutschein aus.

 

Bildungsgutschein einlösen
 

Der Bildungsgutschein enthält u.a. Angaben darüber, welche Weiterbildungskosten übernommen werden, das Bildungsziel, die erforderliche Dauer der Maßnahme etc.

Um einen Bildungsgutschein einzulösen, muss der Kurs bei einem für die Weiterbildungsförderung zertifizierten Träger stattfinden. Auch der Kurs selbst muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Die Steuerakademie Bremen ist als Weiterbildungsträger und die Maßnahme „Steuerberater-Komplettpaket“ (enthält sämtliche Kurse; Belegung einzelner Module möglich) zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung nach AZAV zertifiziert.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an uns per Mail info@steuerakademie-bremen.de oder telefonisch unter der Nummer 0421/32 39 22

Zurück